StartLokalesPorzNächtliches Verbot für Mähroboter

Nächtliches Verbot für Mähroboter

Ab sofort dürfen Mähroboter in Köln nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betrieben werden. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.

Das Nachtfahrverbot tritt ab sofort in Kraft. Die Verbotszeiten orientieren sich an den Hauptaktivitätszeiten des Igels und sind an den Sonnenuntergangs- beziehungsweise den Sonnenaufgangsuhrzeiten ausgerichtet. Das Verbot umfasst auch die Hauptdämmerungszeiten, also die Zeiträume 30 Minuten vor Sonnenuntergang beziehungsweise 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Tagsüber können Mähroboter uneingeschränkt benutzt werden.

Igel zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. In den letzten Jahrzehnten wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. 2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt, um auf das Problem aufmerksam zu machen. (red.)

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