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Heckenschnitt zu Vogelschutzzeit verboten

Während der Vogelschutzzeit, die zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt, ist es gesetzlich untersagt, Hecken und Sträucher abzuschneiden. Darauf weist das Umweltbildungszentrum (UBZ) Gut Leidenhausen hin. Diese Zeit falle in die Brutzeit vieler Vogelarten. Während dieser sensiblen Phase suchten Vögel Schutz und Nistplätze in dichten Büschen und Hecken, um ihre Eier auszubrüten und ihre Jungen aufzuziehen, so das UBZ. Ein frühzeitiger Heckenschnitt könnte Nester zerstören und brütende Vögel vertreiben, was zu erheblichen Störungen und im schlimmsten Fall zum Verlust von Bruten führen könnte.

“Die durch den Klimawandel bedingte immer früher beginnende Vegetationsperiode veranlasst auch zunehmend mehr Vogelarten zu einem verfrühten Brutbeginn. Daher sollten auch bereits Ende Februar im Vorfeld eines Gehölzschnittes die jeweiligen Hecken und Sträucher auf mögliche Bruten kontrolliert werden”, so Matthias Overmann, Biologe am Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass Hecken rechtzeitig für die Vögel zur Verfügung stünden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen seien zwar auch während der Vogelschutzzeit erlaubt, jedoch sei “ein vollständiger Verzicht auf jeglichen Beschnitt”, so Overmann, während dieser Zeit unbedingt zu empfehlen.

Eine ungeschnittene Hecke bietet auch während des restlichen Jahres zahlreiche Vorteile für die Tierwelt. Hecken aus heimischen Pflanzen, wie Holunder, Buche, Schlehe oder Wildrose seien besonders wertvoll, da sie die natürliche Artenvielfalt erhielten. Sie dienten als wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Insekten, Kleintieren und Vögeln, böten Nahrung, Schutz vor Raubtieren und fungierten als ökologische Verbindung zwischen verschiedenen Lebensräumen, so der Experte. (red.)

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