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Förderprogramm zur Lebensmittelrettung

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln hat das Förderprogramm „Lebensmittelrettung zur Vermeidung und Umnutzung von Lebensmittelüberschüssen“ auf den Weg gebracht.

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung von Projekten, die zur Vermeidung und Umnutzung von Lebensmittelüberschüssen oder zur direkteren Vermarktung zwischen landwirtschaftlichen
Erzeugerninnen und Verbraucherninnen beitragen. Diese Projekte sollen vorrangig dem Gemeinwohl dienen. Schwerpunkt der Förderung sind Zuschüsse für kleinere Investitionen zur lebensmittelrechtlich und hygienisch geeigneten Lagerung, Kühlung und Verarbeitung sowie zum Transport der erfassten Lebensmittelreste und der Logistik. Antragsberechtigt sind Personen oder Personengruppen, wie zum Beispiel gemeinnützige Organisationen und Vereine, die die lebensmittelrechtlichen Vorgaben erfüllen.

Im Haushaltsjahr 2024 stehen insgesamt 50.000 Euro für Projekte der Lebensmittelrettung und direkteren Vermarktung bereit. Gefördert wird mit einem Zuschuss von 80 Prozent. Dabei dürfen die Anschaffungen ein Gesamtvolumen von 5.000 Euro nicht überschreiten. Der maximal auszahlbare Förderbetrag beträgt 4.000 Euro. Anträge können beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt
Köln im Zeitraum vom 30. September bis 25. November per E-Mail eingereicht werden: lebensmittelrettung@stadt-koeln.de (Betreff: „Antrag Förderung Lebensmittelrettung“). (red.)

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